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Wichtige Hinweise – Dezember 2011
Fakten und Zahlen über die Stiftung FAR
Per 30. Juni 2011 konnte ein Deckungsgrad von 119,4% ausgewiesen werden.
Das Nettovorsorgevermögen der Stiftung FAR belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 789 Millionen Franken. Der erfreuliche Deckungsgrad und das verwaltete Vermögen zeigen auf, dass die Frühpensionierung der Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe über Jahre gesichert ist.
Seit der Gründung der Stiftung FAR, d.h. vom 1. Juli 2003 bis am 30. Juni 2011, konnten insgesamt 9‘619 Renten bewilligt werden, davon haben 4‘796 FAR-Pensionäre das ordentliche Pensionsalter erreicht und momentan hat die Stiftung FAR 4‘823 aktive FAR-Rentner, die vom flexiblen Altersrücktritt profitieren können.
Der Stiftung FAR sind 6‘883 Firmen unterstellt, davon sind 2‘348 Betriebe ohne Personal. Der Versichertenbestand umfasste Ende 2010 88‘422 Personen. Seit dem 1. Juli 2003 bis zum 30. September 2011 flossen der Stiftung FAR Beiträge in der Höhe von CHF 2,2 Mrd. zu (4/5 Arbeitgeber + 1/5 Arbeitnehmer).
Aufhebung der Sanierungsmassnahmen im 2011
Aufgrund der erfreulichen Entwicklung der finanziellen Situation der Stiftung FAR konnten bereits im 2011 die Arbeitnehmer wieder mit dem 60. Altersjahr vom flexiblen Altersrücktritt profitieren und die BVG-Altersgutschriften wurden ebenfalls ab diesem Zeitpunkt bezahlt.
Rücknahme der restlichen Sanierungsmassnahmen per 1.1.2012
Arbeitnehmerbeiträge:
Die Arbeitnehmerbeiträge werden per 1.1.2012 auf 1% gesenkt.
Arbeitgeberbeiträge:
Die Arbeitgeberbeiträge verbleiben weiterhin bei 4%.
BVG-Altersgutschriften
Per 1.1.2012 werden die BVG-Altersgutschriften auf 18% des koordinierten oder max. koordinierten Lohnes erhöht. Dies gilt nur für Neu-Rentner mit Rentenbeginn ab dem 1.1.2012.
Erlaubter Verdienst
Generell
FAR-Rentner dürfen im 2012 einen Verdienst von CHF 20‘880.–* pro Kalenderjahr erwirtschaften, wenn sie eine dem GAV FAR unterstellte Tätigkeit im Bauhauptgewerbe (BHG) ausüben
oder
ein Verdienst von CHF 10‘440.–** pro Kalenderjahr ist erlaubt, wenn FAR-Rentner ausserhalb des BHG oder als Selbständigerwerbende arbeiten.
*Eintrittsschwelle BVG / **Hälfte der Eintrittsschwelle BVG
Wird eine Beschäftigung im BHG und ausserhalb des BHG ausgeübt, darf das Gesamteinkommen CHF 20'880.– nicht überschreiten und der erlaubte Verdienst ausserhalb des BHG darf CHF 10'440.– ebenfalls nicht überschreiten.
Achtung: Gilt für Rentner mit Rentenbeginn und/oder Rentenende im Verlauf des Kalenderjahres
Der erlaubte Verdienst gilt für das Kalenderjahr, d.h. für angebrochene Jahre ist der erlaubte Verdienst pro-rata zu rechnen, siehe nachfolgendes Beispiel:
Beispiel für Pro-rata-Berechnung
| Erlaubter Verdienst pro Kalenderjahr: CHF 20'880 | |||
| Rentenbezug vom 1.5.2012 bis zum 30.4.2017 | |||
| Erlaubter Verdienst 2012 (1.5. – 31.12.2012 = 8 Monate) | CHF 20'880 / 12 x 8 = | CHF | 13'920 |
| Erlaubter Verdienst 2013, 2014, 2015 und 2016 | jedes Jahr | CHF | 20'880 |
| Erlaubter Verdienst 2017 (1.1. – 30.4.2017 = 4 Monate) | CHF 20'880 / 12 x 4 = | CHF | 6'960 |
Erlaubter Verdienst für Rentner, die sich bereits im FAR befinden
Für genaue Informationen kontaktieren Sie die FAR-Auszahlungsstelle. Die Telefonnummer finden Sie auf dem Leistungsentscheid.
Der FAR in Kürze
Haben Sie einen Mitarbeiter, der vom flexiblen Altersrücktritt profitieren möchte und viele Fragen hat?
Die Geschäftsstelle FAR hat die wichtigsten Themen für zukünftige FAR-Rentner zusammengestellt.
Diese finden Sie unter Der FAR in Kürze.
Achtung: Das Leistungsgesuch muss mind. 6 Monate vor dem 60. Geburtstag resp. vor dem gewünschten Rentenbeginn eingereicht sein.