«Merkblatt leitendes Personal» herunterladen
Der GAV FAR gilt nicht für das leitende Personal, das technische und kaufmännische Personal sowie das Kantinen- und Reinigungspersonal eines unterstellten Betriebes.
(Art.3 Abs.3 GAV FAR)
Beispiele von Tätigkeiten / Funktionen, die dem leitenden Personal zugerechnet werden und die bei der Berechnung der Beitragszeiten nicht berücksichtigt werden:
Arbeitnehmer allgemeinBauführer (d.h. Personen mit oder ohne entsprechende Weiterbildung, die den Titel führen und / oder eine Tätigkeit ausüben, die üblicherweise einem Bauführer übertragen wird).
EinzelfirmaBetriebsinhaber
Aktiengesellschaftim Handelsregister eingetragene Personen wie:
Verwaltungsratspräsidenten / Mitglieder des Verwaltungsrates
Geschäftsführer / Direktoren / Prokuristen
GmbH
im Handelsregister
eingetragene Personen wie:
Gesellschafter (unabhängig von der Höhe der Stammeinlage)
Geschäftsführer
Kollektivgesellschaft
im Handelsregister eingetragene Personen wie:
Gesellschafter
Geschäftsführer / Prokuristen
Kommanditgesellschaft
im Handelsregister eingetragene Personen wie:
Gesellschafter
Geschäftsführer / Prokuristen
Kommanditäre zählen nicht zum leitenden Personal, weil sie keine Leitungs- und
Entscheidbefugnis haben
Genossenschaften
im Handelsregister eingetragene Personen wie:
Mitglieder der Verwaltung
Geschäftsführer / Prokuristen
Nicht im Handelsregister eingetragene Personen wie:
Mitinhaber und Personen, die an einer Unternehmung
zu mehr als 20% finanziell beteiligt sind (Bsp. Aktienbesitz).
Genaue Funktion und Stellung in der Firma müssen abgeklärt werden.