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   «Merkblatt leitendes Personal» herunterladen

Der GAV FAR gilt nicht für das leitende Personal, das technische und kaufmännische Personal sowie das Kantinen- und Reinigungspersonal eines unterstellten Betriebes.

(Art.3 Abs.3 GAV FAR)

 

Beispiele von Tätigkeiten / Funktionen, die dem leitenden Personal zugerechnet werden und die bei der Berechnung der Beitragszeiten nicht berücksichtigt werden:

Arbeitnehmer allgemein

Bauführer (d.h. Personen mit oder ohne entsprechende Weiterbildung, die den Titel führen und / oder eine Tätigkeit ausüben, die üblicherweise einem Bauführer übertragen wird).

Einzelfirma

Betriebsinhaber

Aktiengesellschaft

im Handelsregister eingetragene Personen wie:
Verwaltungsratspräsidenten / Mitglieder des Verwaltungsrates
Geschäftsführer / Direktoren / Prokuristen

GmbH
im Handelsregister eingetragene Personen wie:
Gesellschafter (unabhängig von der Höhe der Stammeinlage)
Geschäftsführer

Kollektivgesellschaft
im Handelsregister eingetragene Personen wie:
Gesellschafter Geschäftsführer / Prokuristen

Kommanditgesellschaft
im Handelsregister eingetragene Personen wie:
Gesellschafter
Geschäftsführer / Prokuristen

Kommanditäre zählen nicht zum leitenden Personal, weil sie keine Leitungs- und Entscheidbefugnis haben

Genossenschaften
im Handelsregister eingetragene Personen wie:
Mitglieder der Verwaltung
Geschäftsführer / Prokuristen

Nicht im Handelsregister eingetragene Personen wie:
Mitinhaber und Personen, die an einer Unternehmung zu mehr als 20% finanziell beteiligt sind (Bsp. Aktienbesitz).
Genaue Funktion und Stellung in der Firma müssen abgeklärt werden.

 

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