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Fristen für die Einreichung des Leistungsgesuches

Das Leistungsgesuch muss spätestens 6 Monate vor dem 60. Geburtstag oder 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei einer der Anlaufstellen oder bei der Stiftung FAR eingehen.

Zu spät eingereichte Gesuche dürfen die Bearbeitung der ordentlich eingereichten Gesuche nicht behindern, und deshalb wird im Normalfall die Rente um die Zeitspanne aufgeschoben, um welche das Gesuch zu spät eingereicht worden ist.

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