
Prozessmodell der Stiftung FAR
(Erlassen vom Stiftungsrat am 30. April 2003)
| Die folgenden Beschreibungen und die grafische Darstellung des Prozessmodells der Stiftung FAR sowie der einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb der Stiftung FAR wurden an der Sitzung des Stiftungsrates vom 30. April 2003 verabschiedet. Die Beschreibungen leiten sich aus den Vereinbarungen des GAV FAR vom 12. November 2002 und insbesondere der Vereinbarung vom 12. November 2002 (Artikel 9) ab. | Aufgabe und Verantwortung des Stiftungsrates:Der 16-köpfige Stiftungsrat übt die Gesamtaufsicht über die Umsetzung des GAV FAR gemäss den Stiftungsstatuten aus. Die Verantwortung für die Verwaltung des Vermögens obliegt dem Stiftungsrat. |
Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben gliedert sich der Stiftungsrat in folgende drei Ausschüsse:
Ausschuss Unterstützung, Aufsicht, Controlling der Geschäftsstelle.
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Ausschuss Asset Management
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Ausschuss Einsprachen und Rekurse
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Aufgabe und Verantwortung der Geschäftsstelle der Stiftung FARDie Geschäftsstelle FAR ist ein faktisches Organ der Stiftung FAR. Sie untersteht dem Stiftungsrat. Der Geschäftsführer ist dem Präsidenten des Stiftungsrates unterstellt. Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
Vorbereiten und Protokollieren der Stiftungsratssitzungen.
Aufgabe und Verantwortung der Verwaltungsstelle Inkasso:Das Inkasso der für die Durchführung des GAV FAR benötigten Finanzmittel ist gemäss Vereinbarung vom 12. November 2002 den Sozialinstitutionen des SBV übertragen worden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird eine Verwaltungsstelle Inkasso bei der AHV-Ausgleichskasse des SBV, Zürich, aufgebaut. Der Stiftungsrat regelt in einer Leistungsvereinbarung Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten dieser Verwaltungsstelle. Die Aufgabenschwerpunkte sind:
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Aufgabe und Verantwortung der Verwaltungsstellen Auszahlung:Die Auszahlung (Anmeldung, Antragsprüfung und Rentenzahlung) ist gemäss Vereinbarung vom 12. November 2002 den Gewerkschaften Unia und Syna übertragen worden. Der Stiftungsrat regelt in einer Leistungsvereinbarung Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten dieser Verwaltungsstelle. Die Aufgabenschwerpunkte sind:
Aufgabe und Verantwortung der externen Kontrollstelle:
Aufgabe und Verantwortung der regionalen PBK resp. Dritte (gem. GAV FAR)Die regionalen PBK’s resp. Dritte (z.B. Sektionen des SBV) erhalten Aufträge direkt vom Stiftungsrat oder von der Geschäftsstelle FAR. Sie handeln in deren Auftrag und berichten an die Geschäftsstelle.
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