Die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) richtet vom 60. Lebensjahr bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters Überbrückungsrenten aus. Um Ihren Anspruch geltend zu machen, reichen Sie spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn ein Leistungsgesuch ein.
Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf den folgenden Seiten.

Die Auszahlungsstelle bestätigt den Eingang Ihres Rentengesuches und prüft Ihren Anspruch. Sie erhalten von der Auszahlungsstelle einen Leistungsentscheid, aus dem die Höhe einer allfälligen Überbrückungsrente ersichtlich ist. Haben Sie Anspruch auf eine Rente und möchten Sie die Rente beziehen, senden Sie einen Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn die definitive Anmeldung mit den erforderlichen Bestätigungen ein.