Die Tätigkeiten Betonbohren und Betonschneiden fallen nur dann unter den betrieblichen Geltungsbereich des GAV FAR, wenn der Betrieb Mitglied des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) ist. Betriebe, welche nicht Mitglied des SBV sind, fallen hingegen mit ihren Tätigkeiten im Bereich Betonbohren und…
BVG Weiterversicherungsmöglichkeiten
Die Bedingungen für den Erhalt von BVG-Sparbeiträgen sowie die Höhe der BVG-Sparbeiträge sind unterschiedlich, je nach Ihrem Jahrgang und je nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns. Bitte beachten Sie hierzu die Merkblätter Weiterversicherungsmöglichkeiten BVG
Anspruch auf Weiterversicherung bei der…
Betrieblicher Geltungsbereich
GAV FAR Art. 2
Der GAV FAR gilt für alle inländischen und ausländischen in der Schweiz tätigen Betriebe bzw. für deren Betriebsteile sowie für Subunternehmer und selbständige Akkordanten, die Arbeitnehmer beschäftigen, welche gewerblich tätig sind, insbesondere in folgenden…
Die ungekürzte monatliche Rente wird wie folgt berechnet:
65 % des vereinbarten Jahreslohnes des letzten Beschäftigungsjahres ohne Zulagen, Überstundenentschädigung etc. (= Rentenbasislohn) plus CHF 6’000, geteilt durch 12.
Die Überbrückungsrente darf jedoch nicht höher sein als nachfolgende Schwellenwerte: 80 %…
Beiträge
Ab dem 01.01.2020 betragen die Beiträge der Arbeitgeber 5.5 %. Die Arbeitnehmerbeiträge betragen 2.25 %.
Sanierungsmassnahmen 2025:
Per Allgemeinverbindlicherklärung des angepassten GAV FAR, frühestens per 1.4.2025, erhöhen sich die Arbeitgeberbeiträge um 0.5 % auf 6 % (bisher 5.5…