Die Stiftung FAR setzt den Gesamtarbeitsvertrag für den vorzeitigen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) um. Den FAR Gerüstbau finden Sie hier: https://www.fargeruestbau.ch…
Räumlicher Geltungsbereich
Art. 1 Abs. 1-3 GAV FAR
Der Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) gilt für das ganze Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft.
[aufgehoben] (geänderte Fassung gemäss Zusatzvereinbarung VIII zum GAV FAR vom 7.10.2013, in Kraft seit…
Die Arbeitnehmenden im Bauhauptgewerbe sind täglich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Um ihnen eine vorzeitige Pensionierung zu ermöglichen, unterzeichneten der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna (später zusätzlich Baukader Schweiz) den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV…