Härtefallersatzleistungen
Anspruch auf Härtefallersatzleistungen haben Arbeitnehmende, die kumulativ
das 50. Altersjahr vollendet, das 60. Altersjahr aber noch nicht erreicht haben,
während 20 Jahren, davon die letzten sieben Jahre ununterbrochen in einem Betrieb gemäss Geltungsbereich GAV FAR, gearbeitet haben, und
unfreiwillig und…