Leistungsgesuche

Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der Monat nach Ihrem 60. Geburtstag. Das Leistungsgesuch muss spätestens 6 Monate vor dem 60. Geburtstag oder 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Stiftung FAR eingehen. Die Rente wird um die Zeitspanne aufgeschoben, um…

Lohnmeldungen

Arbeitgeber müssen die definitiven Löhne für jedes Jahr jeweils bis am 31. Januar des Folgejahres im portal-bau melden.…

Lohnausweis

Deklaration FAR-Beiträge auf dem Lohnausweis FAR-Beiträge sind auf dem Lohnausweis unter Position 10 «Berufliche Vorsorge» und dort unter 10.1. «ordentliche Beiträge» zusammen mit den Beiträgen an die Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers in einem Betrag einzusetzen. Auf dem Lohnausweis ist keine gesonderte…

Leitendes Personal

Leitendes Personal ist vom persönlichen Geltungsbereich des GAV FAR ausgenommen. Für das leitende Personal sind keine FAR-Beiträge abzurechnen und das leitende Personal kann nicht vom vorzeitigen Altersrücktritt profitieren. Vgl. Merkblatt Leitendes Personal…

Leistungsentscheid

Anmeldung von Arbeitnehmern und Leistungsentscheid Ein Arbeitnehmer, der eine FAR-Rente beantragen will, muss mindestens 6 volle Monate vor dem gewünschten Leistungsbeginn ein Leistungsgesuch bei der Stiftung FAR einreichen. Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der Monat nach seinem 60. Geburtstag. Das Gesuch…

Lernende

Gemäss GAV FAR sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, ab dem sie AHV-pflichtig werden, unterstellt. Aus diesem Grund müssen für AHV-pflichtige Lernende die FAR-Beiträge abgerechnet werden.…