Personalverleih
Seit dem 1. April 2006 sind Beschäftigungen über Personalverleiher dem GAV FAR unterstellt, wenn der Einsatzbetrieb dem GAV FAR unterstellt ist, d.h., dass Personalverleiher ab diesem Zeitpunkt FAR-Beiträge abrechnen müssen, wenn sie jemanden in einen GAV FAR unterstellten Betrieb…
Persönlicher Geltungsbereich
Fällt ein Betrieb unter den räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich des GAV FAR, so sind für alle Mitarbeiter, die unter den persönlichen Geltungsbereich fallen, FAR-Beiträge abzurechnen.
Vom persönlichen Geltungsbereich ausgenommen sind das leitende Personal, das technische und kaufmännische Personal…
Vgl. Merkblätter Weiterversicherungsmöglichkeiten BVG und Anspruch auf Weiterversicherung bei der bisherigen Pensionskasse bei Kündigung durch den Arbeitgeber…