Personalverleih
Seit dem 1. April 2006 sind Beschäftigungen über Personalverleiher dem GAV FAR unterstellt, wenn der Einsatzbetrieb dem GAV FAR unterstellt ist, d.h. dass Personalverleiher ab diesem Zeitpunkt FAR-Beiträge abrechnen müssen, wenn sie jemanden in einen GAV FAR unterstellten Betrieb…
Beiträge für Teilzeitangestellte
Durch die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat sind die Arbeitgeber verpflichtet, vom AHV-pflichtigen Lohn die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge abzurechnen, ungeachtet des Beschäftigungsgrades des Arbeitnehmers.
Teilzeitangestellten, die pro Kalenderjahr mindestens zu 50 % eine dem GAV FAR unterstellte Tätigkeit…