Die Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) haben für 2025 ein weiteres Sanierungspaket beschlossen. .
Neu in Kraft tretende Sanierungsmassnahmen:
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- Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge um 0.5 %
- Streichung der Altersgutschriften (AGS)*
- Volle FAR-Rente erst bei 20 Beitragsjahren innerhalb von 25 Jahren*
- Aufschub der FAR-Rente: grössere Zuschläge und kürzere Aufschubsschritte*
- Anpassung Obergrenze der FAR-Rente**
* Die angepassten Bestimmungen zu den Leistungen finden Anwendung, wenn der Anspruch auf die monatliche FAR-Rente (Rentenbetreffnis) per 1.7.2025 oder einem späteren Zeitpunkt entsteht.
** Per 1.1.2026