Die Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) haben für 2025 ein weiteres Sanierungspaket beschlossen. .
2025 neu in Kraft tretende Sanierungsmassnahmen:
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- Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge um 0.5 %*
- Vollständige Streichung der Altersgutschriften (AGS)**
- Volle FAR-Rente erst bei 20 Beitragsjahren innerhalb von 25 Jahren**
- Aufschub der FAR-Rente: grössere Zuschläge und kürzere Aufschubsschritte**
- Anpassung Obergrenze der FAR-Rente***
* Der Zeitpunkt der Beitragserhöhung ist abhängig vom Zeitpunkt der Allgemeinverbindlicherklärung. Erfolgt letztere vor dem 1.4.2025, erhöhen sich die Beiträge per 1.4.2025. Erfolgt die Allgemeinverbindlicherklärung nach dem 1.4.2025, tritt die Beitragserhöhung per Allgemeinverbindlicherklärung in Kraft.
** Die angepassten Bestimmungen zu den Leistungen finden Anwendung, wenn der Anspruch auf die monatliche FAR-Rente (Rentenbetreffnis) per 1.7.2025 oder einem späteren Zeitpunkt entsteht.
*** Per 1.1.2026