Der Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) wurde am 12. November 2002 zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) einerseits und den Gewerkschaften Bau & Industrie GBI (heute UNIA) und SYNA andererseits abgeschlossen. Später ist auch der Verband Baukader Schweiz dem GAV FAR beigetreten. Der GAV FAR wurde mit Beschluss des Bundesrates vom 5. Juni 2003 allgemeinverbindlich erklärt (BRB AVE GAV FAR).
Zweck einer Allgemeinverbindlicherklärung ist es, dass die gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen auf alle Arbeitgeber einer bestimmten Branche angewendet werden können, um für alle Arbeitgeber, die eine bestimmte Tätigkeit ausüben, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat gilt der GAV FAR wie ein Gesetz und ist für alle im Bauhauptgewerbe tätigen Unternehmen und deren Arbeitnehmer anwendbar.