Definitive Anmeldung
Die Auszahlungsstelle trifft Vorkehrungen für die Auszahlung der ersten monatlichen Rente, wenn das Formular „Definitive Anmeldung“ eingereicht worden ist. Wichtig:
- Das Formular „Definitive Anmeldung“ muss vom Antragsteller unterschrieben sein
- Der Arbeitgeber muss bestätigen, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst worden ist
Es werden keine Renten rückwirkend ausbezahlt, wenn die definitive Anmeldung zu spät eingereicht wurde oder wenn es zu Verspätungen infolge fehlender Unterschrift kommt.