GAV FAR

Die Arbeitnehmenden im Bauhauptgewerbe sind täglich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Um ihnen eine vorzeitige Pensionierung zu ermöglichen, unterzeichneten der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna (später zusätzlich Baukader Schweiz) den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR). Er wurde am 5. Juni 2003 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft.
Gestützt auf den GAV FAR hat der Stiftungsrat ein Reglement erlassen, welches ausführende Bestimmungen enthält. Die dem GAV FAR unterstehenden Unternehmen sind verpflichtet, die Bestimmungen des GAV FAR und des Reglementes einzuhalten.

Bei Erfüllung der im GAV FAR definierten Voraussetzungen zahlt die Stiftung FAR vom 60. bis 65. Altersjahr eine Rente aus. Finanziert werden diese Leistungen mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen.