Kündigung

Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Beginn der FAR-Rente
Der Leistungsentscheid muss abgewartet werden, bevor das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Erst ein positiver Leistungsentscheid gibt darüber Aufschluss, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine FAR-Rente hat. Auf der definitiven Anmeldung muss der Arbeitgeber bestätigen, dass und per wann das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.