Anmeldung von Arbeitnehmern und Leistungsentscheid
Ein Arbeitnehmer, der eine FAR-Rente beantragen will, muss mindestens 6 volle Monate vor dem gewünschten Leistungsbeginn ein Leistungsgesuch bei der Stiftung FAR einreichen. Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der Monat nach seinem 60. Geburtstag. Das Gesuch wird von der Auszahlungsstelle geprüft. Wird das Gesuch gutgeheissen, so erhält der Gesuchsteller einen Leistungsentscheid. Darin sind die monatliche Rente, der jährliche BVG-Sparbeitrag und die Grenzwerte für den erlaubten Verdienst während der FAR-Rente festgehalten. Zusammen mit dem Leistungsentscheid erhält der Gesuchsteller das Formular „Definitive Anmeldung“, welches auszufüllen und bei der Auszahlungsstelle einzureichen ist (vgl. „Definitive Anmeldung“).
Ist der Gesuchsteller mit dem Leistungsentscheid nicht einverstanden, kann er an den Aausschuss Rekurse des Stiftungsrats FAR gelangen (vgl. „Rekurs gegen Leistungsentscheid“).