Gemäss GAV FAR sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, ab dem sie AHV-pflichtig werden, unterstellt. Aus diesem Grund müssen für AHV-pflichtige Lernende die FAR-Beiträge abgerechnet werden.
Gemäss GAV FAR sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, ab dem sie AHV-pflichtig werden, unterstellt. Aus diesem Grund müssen für AHV-pflichtige Lernende die FAR-Beiträge abgerechnet werden.