Arbeitgeber müssen die definitiven Löhne für jedes Jahr jeweils bis am 31. Januar des Folgejahres im portal-bau melden.
Besonderheiten Lohnmeldung für das Betriebsjahr 2025
Arbeitgeber müssen die definitiven Löhne für jedes Jahr jeweils bis am 31. Januar des Folgejahres im portal-bau melden.
Besonderheiten Lohnmeldung für das Betriebsjahr 2025