Personalverleih

Personalverleih
Seit dem 1. April 2006 sind Beschäftigungen über Personalverleiher dem GAV FAR unterstellt, wenn der Einsatzbetrieb dem GAV FAR unterstellt ist, d.h., dass Personalverleiher ab diesem Zeitpunkt FAR-Beiträge abrechnen müssen, wenn sie jemanden in einen GAV FAR unterstellten Betrieb oder Betriebsteil verleihen.

Bis zum 31. März 2006 waren Personalverleiher hingegen nicht verpflichtet, für die von ihnen in einen dem GAV FAR unterstellten Betrieb verliehenen Arbeitnehmer FAR-Beiträge abzurechnen.

Von der Beitragspflicht ausgenommen sind verliehene Arbeitnehmer

      1. die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
      2. die sich in einer Ausbildung befinden, die nicht zu einem Beruf im Geltungsbereich des entsprechenden Gesamtarbeitsvertrages führt und
      3. deren Einsatzvertrag auf drei Monate befristet ist.

Diese drei Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.


Unterstellte Einsatzbetriebe

  1. Unternehmungen, die ganz oder mit einem Betriebsteil zum betrieblichen Geltungsbereich gehören.
    Massgebend ist der Sitz der Einsatzfirma.
  2. Einsatzbetriebe im Kanton Waadt
    Personalverleihbetriebe, die Arbeitnehmer in Einsatzbetriebe verleihen, welche der Caisse de retraite professionnelle de l’Industrie vaudoise de la construction (CRP) angeschlossen sind, sind verpflichtet, FAR-Beiträge für die Arbeitnehmer abzurechnen.
  3. Personalverleihbetriebe des Fürstentum Liechtensteins:
    Liechtensteinische Personalverleihbetriebe, welche über eine Bewilligung des Kantons St. Gallen verfügen, um in der Schweiz Personal verleihen zu dürfen, sind verpflichtet, FAR-Beiträge abzurechnen, sofern sie Personal in Einsatzbetriebe mit Sitz in der Schweiz und die dem GAV FAR unterstellt sind, verleihen.

Merkblatt Einsätze in nicht GAV FAR unterstellten Betrieben

Im Merkblatt finden Sie wichtige Informationen zu Einsätzen über Personaldienstleister in nicht dem GAV FAR unterstellten Einsatzbetrieben und deren Auswirkungen auf die FAR-Rente:

Merkblatt Einsätze in nicht GAV FAR unterstellten Betrieben