Steuererklärung

Deklaration FAR-Beiträge auf Lohnausweis
FAR-Beiträge sind auf dem Lohnausweis unter Position 10 «Berufliche Vorsorge» und dort unter 10.1. «ordentliche Beiträge» zusammen mit den Beiträgen an die Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers in einem Betrag einzusetzen. Auf dem Lohnausweis ist keine gesonderte Deklaration der BVG-Beiträge und der FAR-Beiträge erforderlich.