Vollzugskoordination im Bauhauptgewerbe

Welche Funktion nimmt die Vollzugskoordination ein?

Die Sozialpartner der Gesamtarbeitsverträge des Bauhauptgewerbes haben die Vollzugskoordination eingerichtet, um das Unterstellungsverfahren so einfach und effizient wie möglich zu gestalten und den Aufwand für die Firmen möglichst gering zu halten.

 

Mit der Koordination werden

  • schweizweit einheitliche Prozessabläufe im Rahmen der Firmenunterstellungen eingeführt
  • Doppelspurigkeiten reduziert
  • die Qualität der Unterstellungsabklärungen durch Koordination und Transparenz erhöht
  • die Firmen administrativ entlastet.

Die Vollzugskoordination beschafft im Namen der Stiftung FAR, der Schweizerischen Paritätischen Kommission Gleisbau und der zuständigen lokalen paritätischen Berufskommission alle erforderlichen Informationen und notwendigen Dokumente zur Klärung der Unterstellungsfrage. Bei unvollständigen Unterlagen oder bei inhaltlichen Unklarheiten nimmt die Vollzugskoordination mit der Unternehmung Kontakt auf und versucht, die Sachlage zu klären.

Mit der Vollzugskoordination ist die Geschäftsstelle der Stiftung FAR beauftragt.

 

Was passiert mit den eingereichten Formularen und Dokumenten und wie erhält die Firma Bescheid bezüglich ihrer Unterstellung?

Die eingereichten Dokumente werden von der Vollzugskoordinationsstelle den entsprechenden zuständigen Vollzugsorganen (Stiftung FAR, zuständige paritätische Kommission) zur Prüfung und zum Unterstellungsentscheid zugestellt. Die Prüfung und der Entscheid über eine Firmenunterstellung geschehen koordiniert zwischen der Stiftung FAR und der zuständigen paritätischen Berufskommission.

Wenn eine Firma, aufgrund ihrer Tätigkeit, zwei Gesamtarbeitsverträgen unterstellt wird, zum Beispiel dem Landesmantelvertrag und dem GAV FAR, erhält sie zwei Unterstellungsentscheide von der je zuständigen Stelle zugeschickt.