Beiträge / Lohnmeldungen
Definitive Lohnmeldung
Ab dem Beitragsjahr 2024 ist die Lohnmeldung nur noch über das portal-bau vorgesehen.
Die definitiven Löhne sind bis spätestens am 31. Januar des dem Beitragsjahr folgenden Jahres zu melden. Betriebe, welche sich auf dem Portal registriert haben, erhalten beizeiten eine entsprechende Aufforderung. Eine verspätete definitive Lohnmeldung hat einen Verzugszins von 5 % und allenfalls sogar eine Sanktion zur Folge.
Beiträge
Ab dem 01.04.2025 betragen die Beiträge der Arbeitgeber 6 % und die Arbeitnehmerbeiträge 2.25 %.
Betriebe, welchen keine briefliche Aufforderung zur Erstregistrierung auf dem Portal vorliegt oder die sonstige Probleme haben, bitten wir freundlich, wie folgt vorzugehen:
- Seite www.portal-bau.ch öffnen
- Button «Support» anklicken
- Informationen und unter «Mitteilung» Thema angeben.
Vielen Dank für die geschätzte Mitarbeit.

