Definitive Lohnmeldung für das Beitragsjahr 2023

Für das Beitragsjahr 2023 ist die Lohnmeldung nur noch über das portal-bau vorgesehen.
Die definitiven Löhne sind bis spätestens 31. Januar 2024 zu melden. Betriebe, welche sich auf dem Portal registriert haben, erhalten beizeiten eine entsprechende Aufforderung. Eine verspätete definitive Lohnmeldung hat einen Verzugszins von 5 % und allenfalls sogar eine Sanktion zur Folge.

Beiträge

Seit dem 01.01.2020 betragen die Arbeitnehmerbeiträge 2.25 % und die Beiträge der Arbeitgeber 5.5 %.

Betriebe, welchen keine briefliche Aufforderung zur Erstregistrierung auf dem Portal vorliegt oder die sonstige Probleme haben, bitten wir freundlich, wie folgt vorzugehen:

  • Seite www.portal-bau.ch öffnen
  • Button «Support» anklicken
  • Informationen und unter «Mitteilung» Thema angeben.

Vielen Dank für die geschätzte Mitarbeit.