Definitive Lohnmeldung für das Beitragsjahr 2024

Für das Beitragsjahr 2024 ist die Lohnmeldung nur noch über das portal-bau vorgesehen.
Die definitiven Löhne sind bis spätestens 31. Januar 2025 zu melden. Betriebe, welche sich auf dem Portal registriert haben, erhalten beizeiten eine entsprechende Aufforderung. Eine verspätete definitive Lohnmeldung hat einen Verzugszins von 5 % und allenfalls sogar eine Sanktion zur Folge.

Beiträge

Seit dem 01.01.2020 betragen die Beiträge der Arbeitgeber 5.5 % und die Arbeitnehmerbeiträge 2.25 %.

 

Sanierungsmassnahmen 2025

Per Allgemeinverbindlicherklärung des angepassten GAV FAR, frühestens per 1.4.2025, erhöhen sich die Arbeitgeberbeiträge um 0.5 % auf 6 % (bisher 5.5 %). Die Arbeitnehmerbeiträge bleiben bei 2.25 %.

 

Betriebe, welchen keine briefliche Aufforderung zur Erstregistrierung auf dem Portal vorliegt oder die sonstige Probleme haben, bitten wir freundlich, wie folgt vorzugehen:

  • Seite www.portal-bau.ch öffnen
  • Button «Support» anklicken
  • Informationen und unter «Mitteilung» Thema angeben.

Vielen Dank für die geschätzte Mitarbeit.