Arbeitgeber
Unternehmen im Bauhauptgewerbe haben die Pflicht, sich bei der Stiftung FAR anzumelden. Sie erhalten daraufhin Selbstdeklarationsformulare. Die Geschäftsstelle prüft anhand der Selbstdeklaration die Unterstellung.
Untersteht ein Unternehmen dem GAV FAR (betrieblicher Geltungsbereich, räumlicher Geltungsbereich), so sind für Mitarbeitende, die dem persönlichen Geltungsbereich unterstehen (persönlicher Geltungsbereich), FAR-Beiträge abzurechnen.
Im Unterlassungsfall sind die Beiträge, eventuelle Kontrollkosten und Sanktionen nachzuzahlen.
Nicht unterstellte und teil-unterstellte Unternehmen müssen der Stiftung FAR Änderungen ihres Tätigkeitsbereiches aktiv melden, wenn diese Tätigkeiten neu dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen sind. Die Stiftung FAR prüft dann die Unterstellung erneut.
Informationen zur aktuellen Unterstellung finden Sie im Informationssystem Allianz Bau (ISAB) unter https://portal.isab-siac.ch/.