AHV-Beiträge

Als FAR-Rentner müssen Sie in der Regel AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlen. Wenden Sie sich für ergänzende Informationen an die Ausgleichskasse Ihres Arbeitgebers oder an die kantonale Ausgleichskasse an Ihrem Wohnort.


Erlaubter Verdienst

Die Bedingungen für den erlaubten Verdienst während der FAR-Rente sind unterschiedlich je nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns. Bitte beachten Sie hierzu die Merkblätter.


Besteuerung der Altersgutschriften bei Einmalauszahlung an FAR-Rentner

Falls Sie während der FAR-Rentenbezugsdauer nicht in Ihrer Pensionskasse verbleiben können, werden die Altersgutschriften bei Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen am Ende der FAR-Rente als Einmalzahlung direkt auf ein Konto von Ihnen überwiesen.

Die Besteuerung dieser Einmalzahlung für den Ersatz von Altersgutschriften sollte privilegiert als Kapitalleistung aus Vorsorge erfolgen (reduzierter Steuersatz, separate Jahressteuer).

Für den Kanton Zürich haben wir ein entsprechendes Ruling bei der Steuerbehörde eingeholt.

Sollte sich Ihr steuerlicher Wohnsitz in einem anderen Kanton befinden und will die zuständige Steuerbehörde die Einmalzahlung als Einkommen besteuern, empfehlen wir, dagegen vorzugehen.

Drucken Sie dazu das Steuerruling aus, stellen es Ihrer zuständigen Steuerbehörde zu und verlangen Sie eine Besteuerung als Kapitalleistung aus Vorsorge gemäss Ziffer 5 des Steuerrulings.