Die Arbeitnehmenden im Bauhauptgewerbe sind täglich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Um ihnen eine vorzeitige Pensionierung zu ermöglichen, unterzeichneten der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna (später zusätzlich Baukader Schweiz) den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR). Er wurde am 5. Juni 2003 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft.

Das damalige Pioniermodell zeigte die Machbarkeit und Finanzierbarkeit des flexiblen Altersrücktritts auf und ermöglicht seit über 10 Jahren einen flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe ab dem 60. Lebensjahr.

Jahresrechnung 2022

Der Jahresabschluss per 31.12.2022 der Stiftung FAR ist erstellt und von der Revisionsstelle OBT…
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Am 1. Juli 2023: 20 Jahre Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) – Bereits über 26’800 Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern wurde der frühzeitige Altersrücktritt ermöglicht!

Ein Pioniermodell feiert seinen zwanzigsten Geburtstag! Der Ausgestaltung des Pioniermodells gingen harte Auseinandersetzungen und…
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Einführung des neuen Online-Portals für das Bauhauptgewerbe ab Juni 2023

Die Betriebe des Bauhaupt- und Gleisbaugewerbes mit Mitarbeitenden sind zur Ermittlung der Beiträge verpflichtet,…
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Bescheinigung über die Einhaltung des GAV FAR und Erläuterungen zur Bescheinigung GAV FAR aus ISAB

Die Bescheinigung von GAV FAR unterstellten Unternehmen ist im Login Bereich der Plattform ISAB…
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Information zur Auswirkung der SBV-Mitgliedschaft für Unternehmen im Bereich Betonbohren und Betonschneiden

Die Tätigkeiten Betonbohren und Betonschneiden fallen nur dann unter den betrieblichen Geltungsbereich des GAV…
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Anspruch auf Weiterversicherung bei der bisherigen Pensionskasse bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Mit dem Inkrafttreten von Art. 47a BVG per 1. Januar 2021 haben die BVG-Versicherten…
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Merkblatt Einsätze in nicht GAV FAR unterstellten Betrieben

Im Merkblatt finden Sie wichtige Informationen zu Einsätzen über Personaldienstleister in nicht dem GAV…
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Der 20‘000. Bauarbeiter geht am 1. April mit 60 in Rente

Roland Kessler ist der 20‘000 FAR-Rentner Am 1. April 2019 geht Roland Kessler, der…
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Druckausgabe GAV FAR/Reglement FAR, gültig ab 01.04.2019, bestellen

Sie können kostenlos den GAV FAR inkl. Reglement FAR, gültig ab 1.4.2019, als gedrucktes…
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Wichtige Hinweise der Stiftung FAR: Der Bundesrat erklärt die Sanierungsmassnahmen für den GAV FAR per 01.04.2019 allgemeinverbindlich

Für Betriebe, die unter den Geltungsbereich des GAV GAR fallen und FAR-Rentner mit Rentenbeginn…
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