Die Arbeitnehmenden im Bauhauptgewerbe sind täglich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Um ihnen eine vorzeitige Pensionierung zu ermöglichen, unterzeichneten der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna (später zusätzlich Baukader Schweiz) den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR). Er wurde am 5. Juni 2003 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft.

Das damalige Pioniermodell zeigte die Machbarkeit und Finanzierbarkeit des flexiblen Altersrücktritts auf und ermöglicht seit 2003 einen flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe ab dem 60. Lebensjahr.

 

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