Wichtige Hinweise der Stiftung FAR: Der Bundesrat erklärt die Sanierungsmassnahmen für den GAV FAR per 01.04.2019 allgemeinverbindlich

Für Betriebe, die unter den Geltungsbereich des GAV GAR fallen und FAR-Rentner mit Rentenbeginn per 01.04.2019 oder später, treten ab 01.04.2019 folgende Änderungen in Kraft:

  • Die Arbeit­nehmer­beiträge steigen
  • Neu gibt es die Möglichkeit, die FAR-Rente um ein oder zwei Jahre auf­zu­schieben und dafür eine höhere Rente zu erhalten
  • FAR-Rentner dürfen im Bauhauptgewerbe mehr dazu verdienen
  • Die BVG-Altersgutschriften werden je nach Konstellation reduziert oder gestrichen.

 

PDF mit ausführlicheren Informationen: Wichtige Hinweise der Stiftung FAR – Februar 2019