Für Betriebe, die unter den Geltungsbereich des GAV GAR fallen und FAR-Rentner mit Rentenbeginn per 01.04.2019 oder später, treten ab 01.04.2019 folgende Änderungen in Kraft:
- Die Arbeitnehmerbeiträge steigen
- Neu gibt es die Möglichkeit, die FAR-Rente um ein oder zwei Jahre aufzuschieben und dafür eine höhere Rente zu erhalten
- FAR-Rentner dürfen im Bauhauptgewerbe mehr dazu verdienen
- Die BVG-Altersgutschriften werden je nach Konstellation reduziert oder gestrichen.
PDF mit ausführlicheren Informationen: Wichtige Hinweise der Stiftung FAR – Februar 2019