Information zur Auswirkung der SBV-Mitgliedschaft für Unternehmen im Bereich Betonbohren und Betonschneiden
Die Tätigkeiten Betonbohren und Betonschneiden fallen nur dann unter den betrieblichen Geltungsbereich des GAV FAR, wenn der Betrieb Mitglied des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) ist. Betriebe, welche nicht Mitglied des SBV sind, fallen hingegen mit ihren Tätigkeiten im Bereich Betonbohren und…