Der Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) wurde am 5. Juni 2003 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft.

Gestützt auf den GAV FAR hat der Stiftungsrat ein Reglement erlassen, welches ausführende Bestimmungen enthält. Die dem GAV FAR unterstehenden Unternehmen sind verpflichtet, die Bestimmungen des GAV FAR und des Reglementes einzuhalten.