Die ungekürzte monatliche Rente wird wie folgt berechnet: 

65 % des vereinbarten Jahreslohnes des letzten Beschäftigungsjahres ohne Zulagen, Überstundenentschädigung etc. (= Rentenbasislohn) plus CHF 6’000, geteilt durch 12.

Die Überbrückungsrente darf jedoch nicht höher sein als nachfolgende Schwellenwerte: 80 % des Rentenbasislohnes oder das 2,4-fache der maximalen einfachen AHV-Rente (die maximale FAR-Rente beträgt CHF 5‘880 [Stand 2023]).