Ordentliche Rente

  • Mindestens 20 Jahre eine dem GAV FAR unterstellte Vollzeitbeschäftigung in Betrieben, die dem GAV FAR unterstellt sind innerhalb der letzten 25 Jahre vor dem Rentenbeginn, davon die letzten 7 Jahre vor dem Leistungsbezug ununterbrochen

Gekürzte Rente

  • Mindestens 10 Jahre eine dem GAV FAR unterstellte Beschäftigung in Betrieben, die dem GAV FAR unterstellt sind innerhalb der letzten 25 Jahre vor dem Rentenbeginn, davon die letzten 7 Jahre vor dem Leistungsbezug ununterbrochen
  • Während der letzten 7 Jahre vor dem Leistungsbezug  darf die Beschäftigung durch maximal 2 Jahre Arbeitslosigkeit unterbrochen sein (eine Anmeldung beim RAV ist Voraussetzung).

Die Kürzung beträgt 1/240 für jeden fehlenden Monat. FAR-Renten für saisonal Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und IV-Bezüger werden nach speziellen Regeln berechnet.