Der Stiftungsrat ist das oberste Organ und vertritt die Stiftung FAR nach aussen. Ihm obliegen die strategische Führung und das Controlling.
Er ist paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt. Die Vertreter der Arbeitgeber werden vom Schweizerischen Baumeisterverband delegiert, diejenigen der Arbeitnehmer von den Gewerkschaften Unia und Syna sowie von Baukader Schweiz gestellt.

Der flexible Altersrücktritt wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Stiftung FAR setzt den flexiblen Altersrücktritt um. Sie prüft über ihre Auszahlungsstellen Leistungsansprüche und richtet Renten aus. Die Inkassostelle fordert die Beitragszahlungen ein.