Leistungsgesuch
Der frühest mögliche Rentenbeginn ist der Monat nach Ihrem 60. Geburtstag.
Das Leistungsgesuch muss spätestens 6 Monate vor dem 60. Geburtstag oder 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Stiftung FAR eingehen. Die Rente wird um die Zeitspanne aufgeschoben, um welche das Gesuch zu spät eingereicht worden ist. Für das Einhalten der Frist sind Sie verantwortlich.
Bitte senden Sie Ihr Gesuch per Einschreiben an: Stiftung FAR, Obstgartenstrasse 19, 8006 Zürich. Aus rechtlichen Gründen akzeptieren wir nur ausgedruckte und unterschriebene Leistungsgesuche, die uns auf dem Postweg zugestellt werden.
Für das Zusammenstellen des Leistungsgesuches
- kontaktieren Sie eine der Anlaufstellen der Gewerkschaften Unia, Syna oder Baukader Schweiz, die Sie unentgeltlich beraten und Ihnen beim Ausfüllen des Leistungsgesuchs behilflich sind
- unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber beim Ausfüllen des Leistungsgesuchs und Zusammenstellen der Unterlagen, oder
- füllen Sie Ihr Leistungsgesuch selbständig aus. Beachten Sie die Wegleitung, die Merkblätter Weiterversicherungsmöglichkeiten BVG und das Merkblatt Leitendes Personal.