Datenschutzerklärung der Stiftung FAR

Mit dieser Datenschutzerklärung wird darüber informiert, welche Daten die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten und Tätigkeiten einschliesslich ihrer Webseite far-suisse.ch bearbeitet. Für einzelne oder zusätzliche Aktivitäten und Tätigkeiten können weitere Datenschutzerklärungen sowie sonstige rechtliche Dokumente wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungs- oder Teilnahmebedingungen gelten.

 

1. Kontaktadresse

Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR)
z.Hd. Datenschutzverantwortlicher
Obstgartenstrasse 19
8006 Zürich
mail@far-suisse.ch

 

2. Begriffe und Rechtsgrundlagen

2.1. Begriffe

„Personendaten“ sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Eine betroffene Person ist eine Person, über die Personendaten bearbeitet werden.
Daten umfassen alle Informationen, unabhängig ob sie sich auf Personen (Personendaten), Betriebe oder auf Anderes beziehen.
„Bearbeiten“ umfasst jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Aufbewahren, Bekanntgeben, Beschaffen, Erheben, Löschen, Speichern, Verändern, Vernichten und Verwenden von Personendaten.
Unter „Betrieb“ werden unabhängig der Rechtsform alle organisatorischen Einheiten (inkl. Einzelpersonen) oder Teile von solchen Einheiten (Betriebsteile) verstanden, welche überwiegend oder vollständig im Bauhauptgewerbe tätig sind, z.B. AG, GmbH, Kollektiv-/Kommanditgesellschaft, Zweigniederlassung, Einzelunternehmen, Filiale, Arbeitsgemeinschaft.

2.2. Rechtsgrundlagen

Daten werden im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht wie insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG),der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), dem Berufsvorsorgegesetz und seinen Verordnungen sowie anderen im Einzelfall anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben aus weiteren Gesetzen bearbeitet.

 

3. Wichtigste Akteure und ihre Aufgaben

3.1. Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR), nachfolgend «Stiftung FAR»

Die Stiftung FAR ist für den Vollzug des GAV FAR zuständig. Der Stiftungsrat der Stiftung FAR setzt sich aus Vertretern der am GAV FAR beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zusammen (Unia, Syna, Baukader Schweiz, Schweizerischer Baumeisterverband). Unter den Vollzug fallen insbesondere die folgenden Kernaufgaben: Sie prüft die Unterstellung von Betrieben unter den GAV FAR, erhebt bei unterstellten Betrieben auf der Basis der Lohnmeldungen Beiträge, führt Unterstellungs- oder Arbeitgeberkontrollen durch, erhebt Sanktionen bei Pflichtverletzungen und verrechnet u.U. im Zusammenhang mit Kontrollen entstandene Aufwände, entscheidet über die Rentengesuche von Arbeitnehmern, führt das Inkasso für alle Ausstände durch, zahlt Rentenleistungen sowie Altersgutschriften aus und entscheidet über Renten-/Unterstellungsrekurse bzw. führt weitergehende Prozesse in diesem Zusammenhang.
Viele Aufgaben nimmt sie selbst wahr, einige werden an Dritte ausgelagert. Folgende Institutionen, Organe bzw. Abteilungen sowie Dritte (alle zusammen „Akteure“) sind mit dem Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) betraut:

3.1.1. Geschäftsstelle der Stiftung FAR

Bei der Geschäftsstelle der Stiftung FAR sind insbesondere die Geschäftsführung, die Bereiche Finanzen, Controlling, Reporting, Firmenabklärung (Unterstellungsprüfung) bzw. Vollzugskoordination (VZK, für die koordinierte Unterstellung unter weitere GAV), Arbeitgeberkontrollen und Sanktionen, Inkasso/Betreibung von Sanktionen und Kostenüberwälzungen, Datenmanagement, interner IT-Support und Rechtsdienst angesiedelt. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle erheben Daten und haben Zugriff auf Daten, welche für ihre Aufgaben erforderlich sind.
Nachfolgend werden die wichtigsten Vollzugsaufgaben im Rahmen der Geschäftsstelle dargestellt.

3.1.1.1 Firmenabklärung/Vollzugskoordination Bauhauptgewerbe (VZK)

Die Firmenabklärung beschafft als Vollzugskoordination Bauhauptgerbe (VZK) im Namen der Stiftung FAR, der Schweizerischen Paritätischen Kommission Gleisbau (SPK Gleisbau) und der zuständigen lokalen Paritätischen Berufskommission im Bauhauptgewerbe (PBK) unter Führung der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission (SVK) alle erforderlichen Informationen und notwendigen Dokumente zur Klärung der Unterstellung unter den GAV FAR, den Landesmantelvertrag oder den GAV Gleisbau. Bei unvollständigen Unterlagen oder bei inhaltlichen Unklarheiten nimmt die VZK mit der Unternehmung Kontakt auf und versucht, die Sachlage zu klären. Die eingereichten Dokumente werden von der VZK den entsprechenden zuständigen Vollzugsorganen zur Prüfung und zum Unterstellungsentscheid zugestellt. Die VZK wird von der Abteilung Firmenabklärung der Geschäftsstelle der Stiftung FAR vorgenommen. Die Mitarbeitenden der VZK erheben Daten und haben Zugriff auf Daten, welche für ihre Aufgaben erforderlich sind.

3.1.1.2 Arbeitgeber- und Unterstellungskontrollen

Die Stiftung FAR beauftragt darauf spezialisierte Dritte mit der Durchführung von Unterstellungs- oder Arbeitgeberkontrollen (KMU, RSA, AK66). Diese Dritten treten in eigenem Namen auf und werden von der Stiftung FAR für ihre Tätigkeit bevollmächtigt. Die Aufgaben, Kompetenzen, Entschädigung sowie die Überbindung der einzuhaltenden Datenschutzpflichten werden in entsprechenden Vereinbarungen, Reglementen etc. vereinbart. Die Kontrolleure erheben Daten und erhalten Zugang zu Daten, soweit dies für die Durchführung und den Zweck der Kontrollen notwendig ist.

3.1.1.3 Sanktionen, Kostenüberwälzungen und deren Inkasso sowie Rechtsmittel

Werden im Rahmen einer Kontrolle oder in Bezug auf Arbeitgeberpflichten aus dem GAV mögliche Verstösse festgestellt oder wird über die Unterstellung entschieden, so entscheidet die Stiftung FAR im Rahmen ihrer Befugnisse gemäss GAV und Gesetz über allfällige Massnahmen und dokumentiert diesen Entscheid. Die Stiftung FAR kann Sanktionen aussprechen, Kosten überwälzen, bei möglichen Rechtsverstössen den zuständigen Behörden Anzeige erstatten und ihnen die für die Untersuchung erforderlichen Angaben aus dem Verzeichnis und ihrer Kontrolltätigkeit geben. Im Nachgang eines Entscheids wird auch erhoben, wie der Betrieb damit umgeht, namentlich ob er Nachzahlungen vornimmt (auch in diesem Zusammenhang können Daten betreffend die betroffenen Arbeitnehmer bearbeitet werden).
Werden Rechtsmittel gegen Entscheide der Stiftung FAR erhoben, werden die in diesem Zusammenhang erhaltenen Daten und weitere vorhandene Daten bearbeitet.
Werden fällige Sanktionen und Kostenüberwälzungen nicht beglichen, ergreift die Geschäftsstelle der Stiftung FAR Inkassomassnahmen (inkl. allfälliger rechtlicher Schritte wie Betreibung, Rechtsöffnung) und bearbeitet die dazu nötigen Daten.

3.1.1.4 Stellenbewerbungen (Exkurs)

Die Stiftung FAR bearbeitet Personendaten über Bewerberinnen und Bewerber, soweit sie für die Einschätzung der Eignung für ein Arbeitsverhältnis oder für die spätere Durchführung eines Arbeitsvertrages erforderlich sind. Die erforderlichen Personendaten ergeben sich insbesondere aus den abgefragten Angaben, beispielsweise im Rahmen einer Stellenausschreibung. Die Stiftung FAR bearbeitet im Übrigen jene Personendaten, die Bewerberinnen und Bewerber freiwillig mitteilen, insbesondere als Teil von Anschreiben, Lebenslauf und sonstigen Bewerbungsunterlagen.

3.1.2. Auszahlungsstelle der Stiftung FAR

Die Auszahlungsstelle der Stiftung FAR ist für das Leistungswesen zuständig. Das Leistungswesen ist ausgelagert und wird von zwei Auszahlungsstellen (eine durch Unia und die andere durch Syna betrieben) vorgenommen, welche aber organisatorisch unter einer gemeinsamen Führung stehen. Die Auszahlungsstelle ist somit dezentral organisiert. Zwischen der Stiftung FAR einerseits und der Unia sowie Syna andererseits besteht eine Leistungsvereinbarung, in welcher die Aufgaben, Kompetenzen und der Aufwandersatz festgelegt sind sowie die einzuhaltenden Datenschutzpflichten überbunden werden. Die Stiftung FAR ist gegenüber den Auszahlungsstellen weisungsbefugt. Die Auszahlungsstellen treten nach aussen einheitlich unter der Bezeichnung «Auszahlungsstelle der Stiftung FAR» auf. Zu den Aufgaben der Auszahlungsstelle FAR zählen insbesondere folgende: Bearbeitung von Leistungsgesuchen, Erstellen von Leistungs- und Ablehnungsentscheiden, Zusammenarbeit mit Pensionskassen, Auszahlung von Leistungen an die Rentenberechtigten und Altersgutschriften an die Pensionskassen oder Anspruchsberechtigten, Prüfung von Überverdiensten und die Koordination von Leistungen, periodische Überprüfung der Anspruchsberechtigungen auf Rente/Altersgutschriften, Reporting von festgelegten Kennzahlen und Daten an die Stiftung FAR sowie Umsetzung von speziellen Aufträgen der Stiftung FAR. Zusätzlich erstellt sie ihr Budget, führt die Budgetkontrolle und führt die Buchhaltung für ihren Zuständigkeitsbereich in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle. Die Mitarbeitenden der Auszahlungsstelle FAR erheben Daten und haben Zugriff auf Daten, welche für ihre Aufgaben erforderlich sind.

3.1.3. Inkassostelle der Stiftung FAR

Die Inkassostelle der Stiftung FAR ist für das Beitragswesen (Beitragsfakturierung, Erhebung Verzugszinsen, Inkasso) zuständig. Das Beitragswesen ist ausgelagert und wird durch die AHV-Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes (AK66) vorgenommen. Zwischen der Stiftung FAR und der Inkassostelle besteht eine Leistungsvereinbarung, in welcher die Aufgaben, Kompetenzen und der Aufwandersatz festgelegt sind sowie die einzuhaltenden Datenschutzpflichten überbunden werden. Die Stiftung FAR ist gegenüber der Inkassostelle weisungsbefugt. Die Inkassostelle der Stiftung FAR tritt nach aussen als «Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe» auf, wobei der Zusatz «Inkassostelle» angefügt wird. Zu den Aufgaben der Inkassostelle FAR zählen insbesondere: Einforderung und Erfassung von Lohnsummen der Arbeitnehmer (vgl. dazu auch die Erläuterungen auf der Website der Stiftung FAR), Führung der individuellen Beitragskontrolle (IBK), Erhebung und Einforderung von Beiträgen, Durchführung von Inkassomassnahmen sowie Betreibungs- und Konkursverfahren, Reporting von festgelegten Kennzahlen sowie Umsetzung von speziellen Aufträgen der Stiftung FAR. Zusätzlich erstellt sie ihr Budget, führt die Budgetkontrolle und führt die Buchhaltung für ihren Zuständigkeitsbereich in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle. Die Mitarbeiter der Inkassostelle FAR erheben Daten und haben Zugriff auf Daten, welche für ihre Aufgaben erforderlich sind.
Das Verlustscheininkasso ist an einen darauf spezialisierten Dritten (Creditreform) übertragen.

3.2. Informationssystem Allianz Bau (ISAB)

Der Paritätische Verein Informationssystem Allianz Bau (Verein ISAB) bezweckt, mit einer datenbankbasierten, elektronischen Plattform gesamtschweizerische Daten für den sozialpartnerschaftlichen GAV-Vollzug zentral zur Verfügung zu stellen. Die Vertragsparteien des GAV FAR sind Mitglied des Vereins ISAB und an ISAB beteiligt. Die Stiftung FAR hinterlegt in der ISAB-Datenbank Stammdaten von Unternehmungen sowie Daten zu deren Unterstellung, zum Abklärungsstatus und zu offenen Rechnungen der Stiftung FAR. Auf der Basis der von der Stiftung FAR und den GAV-unterstellten Betrieben erfassten Daten kann der Betrieb die GAV-Bescheinigung (Bestätigung, ob die anwendbaren GAV eingehalten sind oder nicht) abrufen und sogenannte ISAB-Cards für die Mitarbeitenden der Unternehmung bestellen.

 

4. Grundsätzliches zur Datenbearbeitung

Die Stiftung FAR bearbeitet Daten nur rechtmässig. Ist für eine Datenbearbeitung eine explizite Einwilligung nötig, wird diese vorgängig eingeholt. Eine einmal erteilte Einwilligung bleibt so lange gültig, bis sie widerrufen wird.
Der Zugang zu Personendaten wird nur soweit gewährt, als er zur Aufgabenerfüllung nötig ist und wird über Zugriffsrechte und Rollen geregelt. Unter Personendaten können auch Bestandes- und Kontaktdaten, Browser- und Gerätedaten, Inhaltsdaten, Meta- bzw. Randdaten und Nutzungsdaten, Standortdaten sowie Vertrags- und Zahlungsdaten fallen.
Die Stiftung FAR bearbeitet Personendaten nur so lange, als dies zur Aufgabenerfüllung, zu Beweiszwecken oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsvorgaben nötig ist.
Die Stiftung FAR lässt Personendaten auch durch Dritte bearbeiten. Die Stiftung FAR kann Personendaten gemeinsam mit Dritten bearbeiten oder an Dritte übermitteln. Bei solchen Dritten handelt es sich insbesondere um spezialisierte Anbieter, an welche die Stiftung FAR gewisse Aufgaben auslagert. Diese Dritten sind ebenfalls verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.
Die Stiftung FAR kann Daten beispielsweise in einem Customer Relationship Management-System (CRM-System) oder mit vergleichbaren Hilfsmitteln speichern. Sofern Daten über andere Personen an die Stiftung FAR übermittelt werden, ist die Stiftung verpflichtet, den Datenschutz auch gegenüber solchen Personen zu gewährleisten sowie die Richtigkeit solcher Personendaten sicherzustellen.
Die Stiftung FAR bearbeitet ausserdem Personendaten, die sie von Dritten erhält, aus öffentlich zugänglichen Quellen beschafft oder bei der Ausübung ihrer Aktivitäten und Tätigkeiten erhebt, sofern und soweit eine solche Bearbeitung aus rechtlichen Gründen zulässig ist.
Die Aufbewahrung von Daten erfolgt grundsätzlich mindestens so lange, als die Daten zur Erfüllung der Aufgaben oder Aufbewahrungspflichten, der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen sowie für Beweiszwecke notwendig sind.
Daten über Betriebe können entsprechend auch über deren Untergang und über Arbeitnehmende/Rentner über deren Tod hinaus aufbewahrt werden.

 

5. Datenerhebung und bearbeitete Daten in Bezug auf konkrete Aufgaben

5.1. Unterstellung sowie Beitragswesen
5.1.1. Erhebung von Daten

Zwecks Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere zur Beurteilung der Unterstellung, zur Beitragserhebung (inkl. Verzugszinsen) und Rückerstattung, zur Führung der individuellen Beitragskontrolle (IBK) sowie zum Beitragsinkasso erheben die Stiftung FAR (VZK/Firmenabklärung, Datenmanagement, Rechtsdienst und allfällige weitere Einheiten der Geschäftsstelle), die Inkassostelle FAR, sowie die Kontrolleure Daten zu Betrieben insbesondere aus folgenden Quellen:
a) Von Betrieben zur Verfügung gestellte Informationen und Dokumente
b) Webseiten/Internet
c) Daten von Dritten wie SUVA, kantonalen Paritätischen Berufskommissionen, Betreibungs- und Konkursämtern, NOGA-Codes, AHV-Ausgleichsstellen, UID-/Handels-Register, Bonitätsauskunftsstellen
Die Lohnsummen der Arbeitnehmer werden von den Betrieben selbst bei der Stiftung FAR gemeldet und im Rahmen von Kontrollen überprüft.

5.1.2. Bearbeitete Betriebsdaten

Über die Betriebe werden üblicherweise die folgenden Angaben erhoben und von der Stiftung FAR sowie den externen Leistungserbringern bearbeitet:
a) Stammdaten wie Firma, Adresse, UID, Niederlassungen und Kontakte
b) Daten über den Tätigkeitsbereich, die Struktur der Unternehmung sowie über Umsatz, Aufträge und Arbeitsstunden zugeordnet zu den jeweiligen Tätigkeiten
c) Daten betreffend die Unterstellung des Betriebs unter den GAV FAR, den LMV, den GAV Gleisbau, den GAV Retabat, CRP und teilweise über weitere relevante GAV
d) Daten über Verbindungen mit anderen Betrieben
e) Provisorische Lohnsummen aller Arbeitnehmenden zusammen
f) Daten zu Betreibungs- und Konkursverfahren.

5.1.3. Bearbeitete Daten von Arbeitnehmenden

Über die einzelnen Arbeitnehmenden werden typischerweise folgende Angaben erhoben und von der Stiftung FAR bearbeitet:
a) Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherungsnummer, Tätigkeit, Position, Anstellung, Einsatzdaten
b) Arbeitgeber, Anstellungsdauer, Festanstellung oder Einsatz über Personalverleiher, Lohn und Entschädigung sowie andere Informationen gemäss Regelung im GAV
c) Zugehörigkeit zu Betriebsteil innerhalb eines Betriebs, allenfalls unter Einsicht in Arbeitsverträge
d) Im Rahmen der individuellen Beitragskontrolle (IBK): Beitragszahlungen in den jeweiligen Jahren, Löhne, Zugehörigkeit zu Betrieben.
Die Angaben stammen von den Betrieben, teilweise von den Arbeitnehmern und teilweise auch von anderen Vollzugsorganen.

5.2. Leistungswesen
5.2.1. Erhebung von Daten

Zwecks Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere zur Beurteilung von Leistungsgesuchen, Ausrichtung von Leistungen, Koordination mit anderen Institutionen, Feststellung von Überverdiensten, Überprüfung der andauernden Leistungsberechtigung sowie zu Kontrollzwecken erhebt die Stiftung FAR (Auszahlungsstelle FAR, Rechtsdienst, Inkassostelle FAR) Daten zu Rentengesuchstellern und FAR-Rentnern insbesondere aus folgenden Quellen:
a) Von Betrieben zur Verfügung gestellte Informationen und Dokumente
b) Von Rentengesuchstellern und FAR-Rentnern zur Verfügung gestellte Informationen und Dokumente
c) Website / Internet
d) Daten von Dritten wie AHV-Ausgleichskassen, ZAS, IV, Suva, Pensionskassen, Arbeitslosenkassen.

5.2.2. Bearbeitete Daten von Arbeitnehmenden

Über die einzelnen Arbeitnehmer werden typischerweise folgende Angaben erhoben und von der Stiftung FAR bearbeitet:
a) Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherungsnummer, Tätigkeit, Position, Arbeitgeber, Anstellungs- bzw. Einsatzdaten
b) Lohn, Entschädigung bzw. Prüfung von FAR-Abzügen auf Lohnabrechnungen und andere Informationen gemäss Regelung im GAV
c) Im Rahmen der individuellen Betragskontrolle (IBK) erhobene Daten
d) Jeweilige Arbeitgeber
e) Abrechnung von Beiträgen bei den kantonalen Ausgleichskassen (IK-Auszug)
f) Zugehörigkeit zu Betrieb oder Betriebsteil
g) Leistungsansprüche gegenüber anderen Institutionen
h) Gesundheitsdaten bei bestehenden oder bevorstehenden Leistungen aus 1. oder 2. Säule (z.B. IV-Dossier).

5.3. Kontrolltätigkeiten

Die Stiftung FAR führt verschiedene Kontrollen durch bzw. lässt diese durch Dritte vornehmen:
a) Unterstellungskontrollen: Bei diesen Kontrollen wird geprüft, ob ein bestimmter Betrieb oder ein Betriebsteil in den Geltungsbereich des GAV FAR fällt und er dementsprechend die betreffenden Bestimmungen einzuhalten hat.
b) Arbeitgeberkontrollen: Bei diesen Kontrollen wird geprüft, ob die Arbeitgeber die Lohnsummen der Arbeitnehmer korrekt gemeldet haben.
c) Rentnerkontrollen: Bei diesen Kontrollen wird insbesondere geprüft, ob FAR-Rentner Leistungsansprüche gegenüber anderen Institutionen bzw. Erwerbseinkommen korrekt deklariert haben.
Die Unterstellungskontrollen werden bei Bedarf, die Arbeitgeberkontrollen periodisch alle vier Jahre und die Rentnerkontrollen stichprobeweise durchgeführt.

5.3.1. Erhebung von Daten

Im Rahmen der Kontrollen wird der Sachverhalt festgestellt und in einem Kontrollbericht dokumentiert. Die Stiftung FAR erhebt dazu Daten insbesondere aus folgenden Quellen:
a) Von Betrieben zur Verfügung gestellte Informationen und Dokumente
b) Von Rentengesuchstellern und FAR-Rentnern zur Verfügung gestellte Informationen und Dokumente
c) Webseiten/Internet
d) Daten von Dritten wie AHV-Ausgleichskassen, ZAS, IV, Suva, Pensionskassen, Arbeitslosenkassen, kantonalen Paritätischen Berufskommissionen.

5.3.2. Bearbeitete Betriebsdaten

Über den Betrieb werden im Rahmen von Kontrollen üblicherweise folgende Angaben erhoben und von der Stiftung FAR bearbeitet:
a) Stammdaten wie Firma, Adresse, UID, Niederlassungen und Kontakte
b) Daten über den Tätigkeitsbereich des Betriebs, zur Struktur des Betriebs sowie über Umsatz und Arbeitsstunden zugeordnet zu jeweiligen Tätigkeiten
c) Daten über Verbindungen mit anderen Betrieben
d) Daten über die Löhne der einzelnen Arbeitnehmer
e) Informationen über die Art und Durchführung der Kontrollen (Periode, Kontrollumfang, beauftragter Kontrolleur, Datum der Kontrolle)
f) Daten zum Kontrollergebnis
g) Informationen aus bereits ausgeführten Kontrollen, über ausgesprochene Sanktionen und überwälzte Kosten
h) Informationen zum Verfahren (rechtliches Gehör, Antrag an PBK, Beschluss, Rechtsmittel usw.)
i) Bestreitungsvermerke des Betriebes.

5.3.3. Bearbeitete Daten von Arbeitnehmenden

Über die einzelnen Arbeitnehmer werden im Rahmen von Kontrollen typischerweise folgende Angaben erhoben und von der Stiftung FAR bearbeitet:
a) Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherungsnummer, Beruf/Zeugnisse, Tätigkeit, Position, Ausweisdaten, Anstellung, Einsatzdaten, allenfalls unter Einsicht in die Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen
b) Lohn und Entschädigung und andere Informationen gemäss Regelung im GAV
c) Arbeitnehmerdaten, die vor Ort über die sogenannte ISAB Kontroll-App abgerufen werden können, wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Bild/Passfoto, Arbeitgeber, Eintritt Arbeitsverhältnis, Austritt Arbeitsverhältnis, Vor- und Nachname Notfallkontakt, Mobilenummer Notfallkontakt. Die Daten stammen vom jeweiligen Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern entsprechende Ausweise zur Verfügung stellt («ISAB Card»), die online verifiziert werden können (Infos: www.isab-siac.ch).
Die Angaben stammen von den Betrieben, teilweise von den Arbeitnehmern und teilweise auch von anderen Vollzugsorganen.

5.4. Statistiken und Auswertungen

Die Stiftung FAR kann für ihre eigenen Zwecke, für die Zwecke der Sozialpartner bzw. Organe des GAV, Aufsichtsorgane, Behörden oder Öffentlichkeit statistische und andere Auswertungen der von ihr gesammelten Daten vornehmen und diese anonymisiert publizieren oder an interessierte Dritte weiterleiten. Personendaten werden keine publiziert.

 

6. Datenweitergabe an am Vollzug des GAV FAR beteiligte Dritte

Die Stiftung FAR beauftragt teilweise Dritte mit der Datenbearbeitung und schliesst entsprechende Verträge mit diesen ab. In diesem Zusammenhang kann die Stiftung FAR von ihr gesammelte Personendaten soweit zulässig an folgende Stellen weitergeben:
a) Die Auszahlungsstelle FAR im Zusammenhang mit dem Leistungswesen
b) Die Inkassostelle FAR im Zusammenhang mit dem Beitragswesen
c) Externe Kontrolleure und Revisionsstellen, soweit für die Durchführung der Kontrollen/Revisionen erforderlich Bei den mit der Durchführung der Kontrollen/Revisionen beauftragten Dritten handelt es sich insbesondere um auf solche Kontrollen/Revisionen spezialisierte Unternehmen
d) Mit der Durchführung des Verlustscheininkassos beauftragte Unternehmen
e) Den Paritätischen Verein Informationssystem Allianz Bau (ISAB). Mit der Gewährung des Online-Zugangs beauftragt die Stiftung FAR den Paritätischen Verein Informationssystem Allianz Bau, der auch von PBK entsprechend beauftragt wird, Daten für die Erstellung von GAV-Bescheinigungen und für die ISAB Card von Mitarbeitenden verfügbar zu machen. ISAB erhält dabei keine Personendaten von Arbeitnehmern
f) Ferner lässt die Stiftung FAR ihre Informatik teilweise von externen Dienstleistern in der Schweiz betreiben.

 

7. Datenweitergabe an sonstige Dritte

Im Rahmen ihrer Tätigkeiten kann die Stiftung FAR von ihr gesammelte Daten soweit zulässig an folgende Stellen weitergeben (die diese Daten eigenverantwortlich weiterverarbeiten):
a) Gerichte im Rahmen von Prozessen
b) Behörden (wie z.B. kantonale Arbeitsinspektorate, kantonale Tripartite Kommissionen, SECO), im Rahmen ihrer Melde- und Auskunftspflichten
c) den Betrieben selbst, jeweils auf sie und ihre Arbeitnehmer bezogen, sowohl im Rahmen einer Online-Abfrage auf ISAB als auch im Rahmen der Akteneinsicht bzw. des Auskunftsrechts
d) Mitarbeitende eines Betriebs, deren Daten im Rahmen einer Kontrolle erhoben wurden, mit Bezug auf das Ergebnis der Überprüfung ihrer Daten
e) Vollzugsorgane des LMV, im Zusammenhang mit dem Vollzug des LMV
f) Vollzugsorgane anderer GAV, im Rahmen einer Online-Abfrage auf ISAB
g) Parifonds Bau, im Zusammenhang mit der Unterstellung von Betrieben
h) Online-Abfragende auf ISAB soweit es um die Frage der Unterstellung eines Betriebes unter einen GAV geht, jedoch keine weiterführenden Angaben und keine Personendaten von Arbeitnehmenden
i) weitere Stellen, soweit diese über eine genügende gesetzliche Grundlage verfügen (z.B. BBF Bau)
j) mit Support, Erstellung und Wartung beauftragte Informatik- und Technikunternehmen.

 

8. Datensammlungen

8.1. Verzeichnis über Betriebe des Bauhauptgewerbes

Die Stiftung FAR führt ein Verzeichnis (CRM-Datenbank) über alle Betriebe und Betriebsteile, die im Bauhauptgewerbe im geographischen Zuständigkeitsbereich der Stiftung FAR tätig sind oder sein könnten. Dies dient der Überprüfung der Unterstellung, der Einforderung von Beiträgen, Sanktionen und Kostenüberwälzungen, der Beurteilung von Rentengesuchen und der Planung, Durchführung und Dokumentation der Kontrollen und der Ergebnisse sowie der Übersicht über allfällig ausgesprochene Sanktionen und überwälzte Kosten. Weiter dient das Verzeichnis der Verwaltung der unterstellten Betriebe sowie der Berichterstattung an Behörden und Vollzugsorgane des GAV. Das Verzeichnis dient auch statistischen Zwecken für die SECO Berichterstattung (letzteres ohne Bekanntgabe von Personendaten).
Die Stiftung FAR erhebt, bearbeitet und archiviert in diesem Zusammenhang jegliche genannten Daten. Die Daten im Verzeichnis können aus amtlichen Registern und Behörden, Unterstellungsabklärungen, von Betrieben zugestellten weiteren Unterlagen, Verdachts- und anderen Meldungen, Kontrollen, Sanktionen, Kostenüberwälzungen, Zufallsfunden und direkten Nachfragen stammen. Alle Personendaten bleiben in der Schweiz gespeichert.

8.2. Portal Bauhauptgewerbe

Die Stiftung FAR betreibt zusammen mit dem Parifonds Bau ein Portal, über welches Betriebe Lohnmeldungen vornehmen, die Rechnungen im Zusammenhang mit Beiträgen einsehen, Zahlungsverbindungen sowie Kontaktdaten eingeben und mit der Stiftung FAR (auch bezüglich Unterstellung) kommunizieren können. Entsprechend werden die dazu notwendigen Daten sowie zusätzliche vom Betrieb bzw. Portalnutzer des Betriebs eingegebene Daten gespeichert.

8.3. Informationssystem Allianz Bau (ISAB)

Die Stiftung FAR übermittelt Angaben zu GAV-Unterstellungen der einzelnen Betriebe und der Einhaltung des GAV FAR an ISAB. Über dieses System können die betroffenen Betriebe, Organe des LMV, Organe anderer GAV, Behörden und weitere Personen online Zugang zu Unterstellungsinformationen der einzelnen Betriebe und allenfalls auch über die Einhaltung der anwendbaren GAV abrufen (GAV-Bescheinigungen). Jeder Betrieb wird von ISAB orientiert, wenn er in das Online-System aufgenommen wird und hat die Möglichkeit, eigene Bestreitungsvermerke und Kommentare festzuhalten. Angaben über Arbeitnehmer werden von der Stiftung FAR über dieses System nicht zugänglich gemacht.

 

9. Daten im Ausland

Die Stiftung FAR bearbeitet Personendaten grundsätzlich in der Schweiz. Die auf ISAB zugänglichen Informationen sind weltweit abrufbar.
Personendaten dürfen in andere Staaten bekanntgegeben bzw. exportiert werden, um sie dort zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, sofern das dortige Recht nach Einschätzung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) oder gemäss Beschluss des Schweizerischen Bundesrates einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Ist dies nicht der Fall, darf die Bekanntgabe nur erfolgen, wenn aus anderen Gründen ein geeigneter Datenschutz gewährleistet ist, beispielsweise durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen, auf Grundlage von Standarddatenschutzklauseln oder mit anderen geeigneten Garantien. Ausnahmsweise können Personendaten in Staaten ohne angemessenen oder geeigneten Datenschutz exportiert werden, wenn dafür die besonderen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen oder ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages.

 

10. Datensicherheit

Die Stiftung FAR trifft geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um eine dem jeweiligen Risiko angemessene Datensicherheit zu gewährleisten.
Der Zugriff auf die Website der Stiftung FAR erfolgt mittels Transportverschlüsselung (SSL/TLS, insbesondere mit dem Hypertext Transfer Protocol Secure, abgekürzt HTTPS). Die meisten Browser kennzeichnen Transportverschlüsselung mit einem Vorhängeschloss in der Adressleiste.
Der Zugriff und die Daten auf von der Stiftung FAR zur Verfügung gestellten Portalen werden durch angemessene Massnahmen (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung) geschützt.
Die digitale Kommunikation unterliegt – wie grundsätzlich jede digitale Kommunikation – der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung sowie sonstiger Überwachung durch Sicherheitsbehörden in der Schweiz, im übrigen Europa, in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und in anderen Staaten. Die Stiftung FAR kann keinen direkten Einfluss auf die entsprechende Bearbeitung von Personendaten durch Geheimdienste, Polizeistellen und andere Sicherheitsbehörden nehmen.
Die Sicherheit von Daten, welche via E-Mail, SMS oder sonstige Datenübermittlungssysteme über ungeschützte Datenströme erfolgen, kann von der Stiftung FAR nicht gewährt werden.

 

11. Website/Portal/Benachrichtigungen und Mitteilungen

Die Stiftung FAR unterhält eine Website, ein Portal und versendet Benachrichtigungen und Mitteilungen per E-Mail und über andere Kommunikationskanäle wie beispielsweise Instant Messaging oder SMS. Dabei können nachstehende Daten erhoben werden:

11.1. Cookies

Die Stiftung FAR kann Cookies verwenden. Bei Cookies – bei eigenen Cookies (First-Party-Cookies) wie auch bei Cookies von Dritten, deren Dienste die Stiftung FAR verwendet (Third-Party-Cookies) – handelt es sich um Daten, die in Ihrem Browser gespeichert werden. Solche gespeicherten Daten müssen nicht auf traditionelle Cookies in Textform beschränkt sein. Cookies der Stiftung FAR können keine Programme ausführen oder Schadsoftware wie Trojaner und Viren übertragen.
Cookies können im Browser temporär als «Session Cookies» oder für einen bestimmten Zeitraum als sogenannte permanente Cookies gespeichert werden. Session Cookies werden automatisch gelöscht, wenn der Browser geschlossen wird. Permanente Cookies haben eine bestimmte Speicherdauer. Cookies ermöglichen insbesondere, einen Browser beim nächsten Besuch der Website der Stiftung FAR wiederzuerkennen und dadurch beispielsweise die Reichweite der Website zu messen. Permanente Cookies können aber beispielsweise auch für Online-Marketing verwendet werden.
Cookies können in den Browser-Einstellungen jederzeit ganz oder teilweise deaktiviert sowie gelöscht werden. Ohne Cookies steht die Website der Stiftung FAR allenfalls nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung.
Bei Cookies, die für die Erfolgs- und Reichweitenmessung oder für Werbung verwendet werden, ist für zahlreiche Dienste ein allgemeiner Widerspruch («Opt-out») über die AdChoices (Digital Advertising Alliance of Canada), die Network Advertising Initiative (NAI), YourAdChoices (Digital Advertising Alliance) oder Your Online Choices (European Interactive Digital Advertising Alliance, EDAA) möglich.

11.2. Logdateien

Die Stiftung FAR kann für jeden Zugriff auf ihre Website oder ein von ihr angebotenes Portal nachfolgende Angaben erfassen, sofern diese vom Browser an ihre Server-Infrastruktur übermittelt werden oder von ihrem Webserver ermittelt werden können: Datum und Zeit einschliesslich Zeitzone, Internet Protocol (IP)-Adresse, Zugriffsstatus (HTTP-Statuscode), Betriebssystem einschliesslich Benutzeroberfläche und Version, Browser einschliesslich Sprache und Version, aufgerufene einzelne Unterseiten der Website einschliesslich übertragener Datenmenge, zuletzt im gleichen Browserfenster aufgerufene Webseite (Referer bzw. Referrer).
Die Stiftung FAR speichert solche Angaben, die auch Personendaten darstellen können, in Server-Logdateien. Die Angaben sind erforderlich, um die Website/ein Portal dauerhaft, nutzerfreundlich und zuverlässig bereitstellen sowie die Datensicherheit und damit insbesondere den Schutz von Personendaten sicherstellen zu können – auch durch Dritte oder mit Hilfe von Dritten.

11.3. Zählpixel

Die Stiftung FAR kann Zählpixel auf ihrer Website verwenden. Zählpixel werden auch als Web-Beacons bezeichnet. Bei Zählpixeln – auch von Dritten, deren Dienste die Stiftung FAR verwendet – handelt es sich um kleine, üblicherweise nicht sichtbare Bilder, die beim Besuch der Website automatisch abgerufen werden. Mit Zählpixeln können die gleichen Angaben wie in Server-Logdateien erfasst werden.

11.4. Erweiterungen

Die Stiftung FAR verwendet insbesondere: Akismet: Spamschutz (Unterscheidung zwischen erwünschten Kommentaren, die von Menschen stammen, und unerwünschten Kommentaren von Bots sowie Spam); Anbieterinnen: Automattic Inc. (USA) / Aut O’Mattic A8C Ireland Ltd. (Irland) für Nutzerinnen und Nutzer unter anderem in Europa; Angaben zum Datenschutz: Datenschutzerklärung für Websites («Privacy Notice for Visitors to Our Users’ Sites»), Datenschutzerklärung (von Automattic), Cookie-Richtlinie.

11.5. Erfolgs- und Reichweitenmessung

Benachrichtigungen und Mitteilungen können Weblinks oder Zählpixel enthalten, die erfassen, ob eine einzelne Mitteilung geöffnet wurde und welche Weblinks dabei angeklickt wurden. Solche Weblinks und Zählpixel können die Nutzung von Benachrichtigungen und Mitteilungen auch personenbezogen erfassen. Die Stiftung FAR benötigt diese statistische Erfassung der Nutzung für die Erfolgs- und Reichweitenmessung, um Benachrichtigungen und Mitteilungen aufgrund der Bedürfnisse und Lesegewohnheiten der Empfängerinnen und Empfänger effektiv und nutzerfreundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig versenden zu können.
Die Stiftung FAR verwendet Dienste und Programme, um zu ermitteln, wie ihr Online-Angebot genutzt wird. In diesem Rahmen kann die Stiftung FAR zum Beispiel den Erfolg und die Reichweite ihrer Aktivitäten und Tätigkeiten sowie die Wirkung von Verlinkungen Dritter auf der Website messen. Die Stiftung FAR kann aber beispielsweise auch ausprobieren und vergleichen, wie unterschiedliche Versionen ihres Online-Angebotes oder Teile ihres Online-Angebotes genutzt werden («A/B-Test»-Methode). Aufgrund der Ergebnisse der Erfolgs- und Reichweitenmessung kann die Stiftung FAR insbesondere Fehler beheben, besonders gefragte Inhalte stärken oder Verbesserungen an ihrem Online-Angebot vornehmen.
Bei der Verwendung von Diensten und Programmen für die Erfolgs- und Reichweitenmessung müssen die Internet Protocol (IP)-Adressen von einzelnen Nutzerinnen und Nutzern gespeichert werden. IP-Adressen werden grundsätzlich gekürzt, um durch die entsprechende Pseudonymisierung dem Grundsatz der Datensparsamkeit zu folgen sowie den Datenschutz der Besucherinnen und Besucher der Website zu verbessern («IP-Masking»).
Bei der Verwendung von Diensten und Programmen für die Erfolgs- und Reichweitenmessung können Cookies zum Einsatz kommen und Nutzerprofile erstellt werden. Nutzerprofile umfassen beispielsweise die besuchten Seiten oder betrachteten Inhalte auf der Website der Stiftung FAR, Angaben zur Grösse von Bildschirm oder Browser-Fenster und den – zumindest ungefähren – Standort. Grundsätzlich werden Nutzerprofile ausschliesslich pseudonymisiert erstellt. Die Stiftung FAR verwendet Nutzerprofile nicht für die Identifizierung einzelner Besucherinnen und Besucher ihrer Website. Einzelne Dienste, bei denen Sie als Nutzerin oder Nutzer angemeldet sind, können die Nutzung des Online-Angebotes der Stiftung FAR allenfalls Ihrem Profil beim jeweiligen Dienst zuordnen.
Die Stiftung FAR verwendet insbesondere Friendly Analytics: Erfolgs- und Reichweitenmessung; Anbieterin: Wortspiel GmbH (Schweiz); Angaben zum Datenschutz: Verwendung der freien Open Source-Software Matomo in einer «für maximalen Datenschutz angepassten Version» ohne die Bearbeitung von Personendaten und ohne Cookies, Allgemeine Datenschutzerklärung, Datenschutzerklärung für Friendly Analytics, «Gute Gründe für Friendly Analytics».

 

12. Dienste von Dritten

Die Stiftung FAR verwendet Dienste von Dritten, um ihre Aktivitäten und Tätigkeiten dauerhaft, nutzerfreundlich, sicher und zuverlässig ausüben zu können. Solche Dienste können auch dazu dienen, Inhalte in die Website der Stiftung FAR einzubetten. Solche Dienste benötigen Ihre Internet Protocol (IP)-Adresse, da die entsprechenden Inhalte ansonsten nicht übermittelt werden können.
Für ihre eigenen sicherheitsrelevanten, statistischen und technischen Zwecke können Dritte, deren Dienste die Stiftung FAR verwendet, Daten im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten und Tätigkeiten aggregiert, anonymisiert oder pseudonymisiert bearbeiten. Es handelt sich beispielsweise um Leistungs- oder Nutzungsdaten.

12.1. Digitale Infrastruktur

Die Stiftung FAR nutzt Dienste von Dritten, um benötigte digitale Infrastruktur im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten und Tätigkeiten in Anspruch nehmen zu können. Dazu zählen beispielsweise Hosting- und Speicherdienste von spezialisierten Anbietern.

12.2. Kommunikation, Audio- und Video-Konferenzen

Die Stiftung FAR verwendet Dienste von Dritten für die Kommunikation (E-Mail, SMS) sowie für Audio- und Video-Konferenzen. Die Stiftung FAR kann damit beispielsweise virtuelle Besprechungen oder Online-Unterricht und Webinare durchführen. Es gelten ergänzend zu dieser Datenschutzerklärung jeweils auch die Bedingungen oder Datenschutzerklärungen der verwendeten Dienste.
Die Stiftung FAR verwendet insbesondere Microsoft Teams: Plattform unter anderem für Audio- und Video-Konferenzen; Anbieterinnen: Microsoft Corporation (USA) / Microsoft Ireland Operations Limited (Irland) für Nutzerinnen und Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in Grossbritannien und in der Schweiz; Angaben zum Datenschutz: «Datenschutz» («Microsoft Trust Center»), Datenschutzerklärung, «Datenschutz bei Microsoft», «Datenschutz und Microsoft Teams».

 

13. Kontaktangaben bei Fragen und Anliegen zum Datenschutz

Jede/r Arbeitnehmende, jeder Betrieb und jede sonst betroffene Person kann im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts Einsicht in die sie betreffenden Personendaten nehmen und bei Bedarf deren Berichtigung oder die Anbringung eines Bestreitungsvermerks verlangen. Auch die Löschung und Sperrung der Weitergabe kann grundsätzlich im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts verlangt werden, jedoch ist zu beachten, dass die Stiftung FAR einem solchen Wunsch je nach Situation gestützt auf ihre gesetzlichen Pflichten oder überwiegenden eigenen Interessen nicht nachkommen kann. Die Stiftung FAR wird im Falle von solchen Ersuchen die Identität der betroffenen Person überprüfen müssen, z.B. anhand einer Ausweiskopie. Auskunftsersuchen können auch elektronisch per E-Mail beantwortet werden.
Fragen und Anliegen zum Datenschutz, einschliesslich Auskunfts-, Berichtigungs- und anderen Ersuchen, sind direkt an den Datenschutzverantwortlichen der Stiftung FAR zu richten (Kontaktdaten unter Ziff. 1).
Die Stiftung FAR untersteht der Aufsicht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Betroffene Personen, deren Personendaten die Stiftung FAR bearbeitet, verfügen über ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).

Diese Datenschutzerklärung kann bei Bedarf jederzeit angepasst und ergänzt werden. Auf der Website der Stiftung FAR ist die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung eingestellt.

Datenschutzerklärung als PDF

Stand 10.2023