Anspruch auf Weiterversicherung bei der bisherigen Pensionskasse bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Mit dem Inkrafttreten von Art. 47a BVG per 1. Januar 2021 haben die BVG-Versicherten ab dem 58. Altersjahr neuerdings einen gesetzlichen Anspruch (1), bis zum ordentlichen BVG-Rücktrittsalter bei ihrer bisherigen Pensionskasse weiterversichert zu bleiben, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber…