Am 1. Juli 2023: 20 Jahre Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) – Bereits über 26’800 Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern wurde der frühzeitige Altersrücktritt ermöglicht!

Ein Pioniermodell feiert seinen zwanzigsten Geburtstag!

Der Ausgestaltung des Pioniermodells gingen harte Auseinandersetzungen und schwierige Diskussionen um die Fragen der Machbarkeit und der Finanzierbarkeit voran. Unbestritten war der Wunsch, den einer besonderen  körperlichen Belastung ausgesetzten Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern einen flexiblen Altersrücktritt zu ermöglichen.

Am 12. November 2002 vereinbarten der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia (damals GBI) und Syna, einen Gesamtarbeitsvertrag zum flexiblen Altersrücktritt abzuschliessen und dessen Allgemeinverbindlicherklärung anzustreben. Später wurde auch Baukader Schweiz (damals Schweizerischer Baukaderverband) mit einbezogen.

Bereits am 1. Juli 2003 war es dann so weit: Die Stiftung FAR nahm ihre Arbeit auf. Beitragszahlungen wurden eingefordert, Leistungsansprüche geprüft und die ersten Renten gesprochen. In den 20 Jahren ihrer Tätigkeit konnte die Stiftung FAR mehr als 26’800 Renten bewilligen. Es handelt sich um ein Renten-Umlageverfahren. Stand dieses Jahr werden über 8’400 Renten ausgerichtet. Jährlich werden fast 2’000 neue Renten zu durchschnittlich CHF 4’500 pro Monat für maximal fünf Jahre gesprochen.

Die Stiftung FAR setzt stolz ihre Arbeit zu Gunsten des Wohls der Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter und der Baubranche fort und sieht zuversichtlich in die Zukunft.

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